Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist beauftragt, Lizenzen für Handels- und Aufbewahrungsplattformen von Kryptowährungen für den Betrieb in Deutschland auszustellen. Betreiber müssen zahlreiche Anforderungen erfüllen, um die Erlaubnis für die Bereitstellung der Dienstleistungen zu erhalten. Eine große Rolle spielen dabei die Einhaltung von KYC-Prozessen.
Wann ist eine Lizenz der BaFin erforderlich?
Im Kontext der Einführung neuer Zahlungssysteme oder der Verwendung von „E-Geld“ ergibt sich auch die Frage nach einer erforderlichen bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Digitale Währungen wie Bitcoin können gemäß der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als sogenannte Kryptowerte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) als Finanzinstrumente betrachtet werden. Der kommerzielle Handel mit oder die Vermittlung, Aufbewahrung und Speicherung von Bitcoins und ähnlichen Kryptowährungen für Dritte unterliegt daher einer Genehmigungspflicht und erfordert eine Lizenz von der BaFin.
EU-Richtlinie gibt Ton vor, deutsches Gesetz geht noch weiter.
Die BaFin ist für die Finanzregulierung in Deutschland verantwortlich. Seit 2020 gehört dazu auch die Regulierung von Krypto-Börsen, welche vermehrt Aufmerksamkeit bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche erhalten.
Das Gesetz zur Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht geht über die EU-Richtlinien hinaus und etabliert eine regulatorische Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und anderen. Neben reinen AML-Vorschriften führt das Gesetz eine umfassende Regulierung des Geschäfts mit Kryptowährungen ein.
Nach den Änderungen im Kreditwesengesetz („KWG“) werden die Krypto-Assets als Finanzinstrument (§ 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 10 KWG) bzw. Rechnungseinheiten („ZAG-Merkblatt“) mitunter auch als E-Geld eingestuft (letzteres wird von Experten wie Dr. Matthäus Schindele kritisiert). Dies entspricht der Praxis der BaFin, weswegen alle Transaktionen mit Kryptowährungen oder Token lizenzpflichtig sind. Zudem wird die Verwahrung von Kryptowerten als neue Wertpapierdienstleistung aufgenommen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG). Das Krypto-Verwahrgeschäft ist das Gegenstück zum klassischen Verwahrgeschäft, welches sich nur auf Wertpapiere bezieht.
Mit einer Krypto-Lizenz können Unternehmen in Deutschland als Börse oder Verwahrer von Kryptowährungen tätig sein. Zwei weitere wichtige EU-Vorschriften in Bezug auf Krypto-Assets, die 2023 und 2024 in Kraft treten und dem europäischen Kryptomarkt Stabilität bringen sollen, sind MiCA und TFR sowie die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) für den deutschen Markt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt einer BaFin-Krypto-Lizenz erfüllt werden?
Unternehmen müssen für den Erhalt einer Krypto-Lizenz durch die BaFin verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen. Zunächst muss der Hauptsitz des Unternehmens innerhalb der EU liegen. Auch muss ausreichend Kapital verfügbar sein und die Liquidität nachgewiesen werden können.
- Das Anfangskapital muss bei mindestens 150.000 Euro liegen.
- Die Geschäftsleitung selbst wird von der BaFin genauer unter die Lupe genommen und muss aus fachlich geeigneten und zuverlässigen Inhabern und Managern bestehen.
- Es ist ein ausführlicher Geschäftsplan einzureichen, mit der Planung von Bilanzen und Ergebnissen der ersten drei vollen Geschäftsjahre sowie dem organisatorischen Aufbau und einer detaillierten Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren. Besonderes Augenmerk gilt dabei der IT-Sicherheit und IT-Strategie.
Die BaFin fordert von Antragstellern detaillierte Sicherheitsstrategien und Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen sowie eine Risikobewertung des Unternehmens. Es muss die Art und Weise beschrieben werden, wie die technischen und prozessualen Abläufe bezüglich der Kryptowertpapierregisterführung ausgestaltet sind. Außerdem muss das Unternehmen ein Risikomanagementsystem implementieren, das den Risiken des Handels mit Kryptowährungen gerecht wird.
Der Kampf gegen Geldwäsche steht besonders im Fokus. Die BaFin verlangt, dass sämtliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllt werden. Falls Unternehmen beabsichtigen, die interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche auszulagern, ist der BaFin gem. §§ 6 Abs. 7 GwG und 25h Abs. 4 KWG die Bestellung des Geldwäschebeauftragten bzw. Stellvertretenden mitzuteilen.
Unternehmen müssen nicht nur nachweisen, dass sie die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) einhalten, sondern auch solide Prozesse und Verfahren zur Identitätsprüfung ihrer Kunden (Know Your Customer – KYC) vorlegen. Die BaFin konzentriert sich insbesondere auf die Bestimmung der Herkunft und des Verwendungszwecks von Geldern, um auch sicherzustellen, dass keine überhöhten Gebühren oder andere Unregelmäßigkeiten auf Kundenkonten erscheinen. Im Rahmen ihres eigenen Compliance-Prozesses wird die BaFin die KYC-Dokumente vor der Erteilung der Krypto-Lizenz auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
Für die Antragstellung ist eine Gebühr zu zahlen, die jedoch abhängig vom Zeitaufwand der Behörde ist. Anträge, die vor dem 01.10.2021 gestellt wurden, schlugen mit 10.750 Euro zu Buche. Handelt es sich um einen Antrag, der sich ausschließlich auf die Kryptowertpapierregisterführung bezieht, beträgt die Gebühr 6.336 Euro.
Wie lange dauert der Prozess der Erlangung einer BaFin-Krypto-Lizenz?
Genaue Zeitangaben macht die BaFin bislang nicht. Eine tiefgehende Überprüfung vollständiger Anträge nimmt vermutlich jedoch mehrere Wochen in Anspruch.
Genauere Informationen zu den Voraussetzungen für die Krypto-Lizenz-Antragstellung bietet die BaFin in einem Merkblatt.
Diese Rolle spielen KYC-Prozesse beim Erlangen der Krypto-Lizenz.
Antragsteller müssen KYC-Prozesse implementieren, um die Identität ihrer Kunden zu prüfen und den AML-Anforderungen im Kampf gegen Geldwäsche gerecht zu werden.
Unternehmen benötigen Verfahren zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die in der Lage sind, Nutzer effektiv zu identifizieren und deren Identität zu validieren. Dazu gehören das Erheben und Überprüfen von Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie anderen relevanten Daten. Die automatisierten oder expertgestützten KYC-Lösungen für Krypto können Nutzer bequem, schnell und auf Wunsch auch vollautomatisiert verifizieren, indem künstliche Intelligenz und Biometrik zum Einsatz kommen.
KYC-Prozesse sind der Schlüssel, um Geldwäsche in der Krypto-Landschaft zu verhindern, indem die Identität der Teilnehmer und Herkunft der Gelder geklärt werden kann. Für die BaFin ist es daher enorm wichtig, dass Antragsteller für den Erhalt der Lizenz über zuverlässige und geprüfte Systeme zur Identitätsprüfung verfügen. (Siehe: Krypto-Kauf ohne KYC-Check? Ein immenses Risiko für Nutzer und Plattformbetreiber)
Hinweise zur Antragstellen für das Kryptoverwahrgeschäft stellt die BaFin hier bereit.
Weitere Fragen zum Thema Krypto-Lizenz & Bafin:
Brauchen BaFin-lizenzierte Unternehmen eine MiCA-Lizenz?
MiCA soll Lücken in der bestehenden EU-Gesetzgebung schließen, indem ein harmonisiertes Regelwerk für Krypto-Assets und damit verbundene Aktivitäten und Dienstleistungen geschaffen wird. Bereits lizenzierte Kreditinstitute benötigen keine weitere Lizenz für Kryptowertedienstleistungen, müssen der BaFin aber mindestens 40 Tage vorher die geplante Geschäftsaufnahme mitteilen.
Wertpapierunternehmen sollen gemäß MiCAR berechtigt sein, Krypto-Dienstleistungen anzubieten, die sie bereits mit Finanzinstrumenten erbringen, ebenfalls mit 40 Tagen Ankündigung.
Werden auch deutsche Kryptoverwahrer von der Ausnahmeregelung profitieren?
Kryptoverwahrer sind in Deutschland als Finanzdienstleistungsinstitute über das KWG reguliert. Da das Kryptoverwahrgeschäft keine rechtliche Grundlage in einer europäischen Richtlinie hat, dürfte die Ausnahme gemäß MiCAR nicht für deutsche Kryptoverwahrer gelten.
MiCAR wie auch MiFID2 stehen als europäische Rechtssätze über dem deutschen Gesetz. Deutsche Kryptoverwahrer sollten für die Anforderungen besser aufgestellt sein, als Wertpapierinstitute, die nebenbei Finanzinstrumente verwahren und dadurch die Ausnahmeregelung von MiCAR beanspruchen dürfen. Dazu muss sich die BaFin noch äußern.
Komplexer Prozess.
Wie der Betrieb einer Krypto-Börse ist auch der Antrag bei der BaFin für die entsprechende Lizenz komplex. Unternehmen müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen und solides Gesamtkonzept inklusive fachlich geeigneter Geschäftsführer präsentieren. Es bestehen hohe Sicherheitsstandards und Ansprüche an die IT-Systeme sowie ein besonderer Fokus auf die Umsetzung von KYC-Prozessen zur Einhaltung von AML-Vorschriften. Die ordnungsgemäße Identifizierung von Kunden ist Grundvoraussetzung, um eine Krypto-Lizenz der BaFin erhalten zu können.
Mit IDnows Plattform für die Identitätsprüfung können Betreiber von Krypto-Plattformen durch die Verwendung eines mehrschichtigen Ansatzes und der Kombination verschiedener Identifizierungsmethoden nicht nur ihre KYC-Prozesse nahtlos gestalten, sondern erfüllen auch die Anforderungen der BaFin.
Von
Jonathan Bluemel
Senior Content & SEO Manager bei IDnow
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