FAQ IDnow eSign
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu IDnow eSign (Produktseite IDnow eSign) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Was ist die elektronische Signatur?
Mit Hilfe von elektronischen Signaturen ist es möglich Dokumente, wie beispielweise Verträge und Vollmachten, online und papierlos zu unterschreiben. Für den Nutzer entfallen somit langwierige Arbeitsschritte wie Ausdrucken, Unterschrift und Postversand des Dokuments.
IDnow erfüllt mit der QES unseres Kooperationspartners DocuSign die Anforderungen an die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese höchste Sicherheitsstufe der elektronischen Vertragsunterschrift ist absolut rechtssicher und bietet die gleiche Rechtssicherheit wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument.
Wie funktioniert IDnow eSign aus Anwendersicht?
Die digitale Vertragsunterschrift per IDnow eSign ist ein schneller und einfacher Weg für Anwender ein Dokument zu unterzeichnen. Der Nutzer prüft das zu unterschreibende Dokument online. Danach weist der Nutzer seine Identität mit Hilfe seines Ausweisdokuments, beispielsweise dem Personalausweis, nach. Hierzu wird die etablierte Video-Identifizierung genutzt. Per Klick kann nun der Vertrag unterschrieben werden, auf Wunsch auch per Maus bzw. Touchscreen mit der persönlichen Unterschrift. Der gesamte Prozess dauert nur wenige Minuten und der Nutzer wird durch den gesamten Prozess durch einen Mitarbeiter von IDnow geführt. Zum Abschluss erhalten beide Vertragsparteien das digital unterschriebene Dokument als signiertes PDF.
Ist IDnow eSign rechtssicher in der Europäischen Union?
Ja. IDnow bietet den höchsten Sicherheitsstandard, die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), an. Die QES bietet europaweit die gleiche Rechtssicherheit wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument.
Kann die IDnow eSign Lösung für Verträge mit Schriftformerfordernis verwendet werden?
Ja. Durch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) kann IDnow eSign auch zur elektronischen Unterzeichnung von Verträgen verwendet werden, für die die Schriftform vorgeschrieben ist. Dies betrifft beispielsweise Kreditverträge, Mietverträge oder Vollmachten.
Was ist der Unterschied zwischen der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur (AES)?
Bei beiden Verfahren handelt es sich um Möglichkeiten ein Dokument online zu unterzeichnen. In den Details unterscheiden sich jedoch die beiden Verfahren:
Fortgeschrittene Elektronischen Signatur (AES) | Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) | |
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Verfahren um ein Dokument online zu unterzeichnen | X | X |
Die Identität des Unterzeichners wird im Prozess überprüft | X | X |
Das Identifizierungsverfahren ist offiziell zertifiziert | X | |
Das Verfahren wird vor Gericht als Beweismittel anerkannt | X | X |
Im Zweifelsfall gilt die Beweislastumkehr, d.h. das Gericht akzeptiert die digitale Unterschrift als gültig. Möchte der Unterzeichner die Unterschrift anfechten, so trägt er die Beweislast, dass die Unterschrift ungültig ist | X | |
Das Verfahren kann zur Unterzeichnung von Dokumenten verwendet werden, für die das Schriftformerfordernis nach § 126 und 126a BGB gilt | X | |
Das Verfahren muss gemäß der EU-Richtlinie eIDAS von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union akzeptiert werden | X | |
Das Verfahren wird von IDnow angeboten | X | X |
Unterstützt IDnow eSign die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) oder die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES)?
Ja, beide. IDnow eSign unterstützt sowohl die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) als auch die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES).
Benötigt der Kunde zur Nutzung von IDnow spezielle Hardware, wie beispielsweise ein Kartenlesegerät?
Nein. IDnow ist europaweit das erste Verfahren, das die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ohne Kartenlesegerät oder andere spezielle Hardware in Kombination mit VideoIdent angeboten hat. Für die Nutzung von IDnow eSign wird lediglich ein handelsüblicher Computer, Smartphone oder Tablet benötigt. Somit ist es dem Endnutzer möglich, Dokumente per digitaler Unterschrift zu unterzeichnen.
Muss ein Vertrag zusätzlich noch ausgedruckt und unterschrieben werden?
Nein. Der elektronische signierte Vertrag ist als PDF ausreichend und kann vor Gericht genauso verwendet werden wie ein Papiervertrag mit handschriftlicher Unterschrift.
Erfüllt die Identifizierung innerhalb der eSign-Lösung auch die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG)?
Ja. Im Rahmen der eSign-Lösung legitimiert sich der Nutzer per Video-Identifizierung. Dieser Identifizierungsvorgang wird gemäß des BaFin-Rundschreibens 1/2014 durchgeführt und erfüllt daher die Identifizierungspflichten gemäß §4 Geldwäschegesetz (GWG).
Was ist die EU Verordnung „Electronic identification and trust services (eIDAS)“?
Die Verordnung der Europäischen Union eIDAS bzw. eIDAS-VO regelt den Einsatz von elektronischen Signaturen im EU-weiten Geschäftsverkehr. Sie trat Mitte 2016 EU-weit in Kraft.
Ist IDnow eSign auch nach Inkrafttreten der EU-Verordnung eIDAS rechtsgültig?
Ja. IDnow eSign, das die QES von unserem Kooperationspartner DocuSign ausgestellt bekommt, wurde bereits auf sämtliche Anforderungen von eIDAS ausgelegt und erfüllt sämtliche Anforderungen an die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nach eIDAS.