Enhanced Due Diligence

Geldwäsche ist massives Wirtschaftsproblem: 800 Milliarden US-Dollar an illegalen Geldern fließen jährlich durch das globale Finanzsystem. Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute, unterliegen daher einer Sorgfaltspflicht (Due Diligence): Sie müssen Kunden überprüfen, bevor sie Transaktionen ausführen oder Verträge schließen.  

Wir erklären, was die Enhanced Due Diligence ausmacht, wann sie zum Einsatz kommt und welche Best Practices den Prozess vereinfachen. 

Was ist Enhanced Due Diligence (EDD)?   

Enhanced Due Diligence beschreibt eine erweiterte Überprüfung von Kunden und Geschäftspartner, um individuelle Risiken zu ermitteln und die Vertrauenswürdigkeit einzuschätzen. Die EDD ist Element eines Know Your Customer Checks.  

Synonym zu Enhanced Due Diligence werden auch folgende Begriffe verwendet: erhöhte Sorgfaltspflicht, verstärkte Sorgfaltspflicht oder erweiterte Sorgfaltspflicht.

Ziel einer EDD ist es, Finanzbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu sichern. Der Finanzsektor ist durch Anti-Money-Laundry-Regelwerke (AML) wie die FATF-Richtlinie oder die europäische Anti-Money-Laundering-Directive (AMLD) verpflichtet, einen Know-your-Customer-Prozess umzusetzen. In Deutschland ist das Geldwäschegesetz (GwG) maßgeblich.  

Wann wird eine EDD-Prüfung durchgeführt?

„Verpflichtete haben verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.“

Hier gibt es mehr zum Thema: Terrorismusfinanzierung.

Standard Due Diligence vs. Enhanced Due Diligence  

Bei den meisten Geschäftsvorgängen wird eine Standard Due Diligence, eine einfache Sorgfaltspflicht, ausgeführt. Sie umfasst die Überprüfung von Ausweisdokumenten und die Bewertung grundlegender Kundeninformationen, wie wirtschaftliche Lage, Zweck der Geschäftsbeziehung und Herkunft des Geldes.  

Liegt in der Person des Geschäftspartners, in geografischen Faktoren oder in der Art der Transaktion ein erhöhtes Risiko, ist eine EDD erforderlich. Bei der EDD werden Angaben zu Person und/oder zum Unternehmen mit Watch- und Sanktionslisten abgeglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse werden detaillierter analysiert und Informationen von externen Quellen für die Risikobewertung herangezogen.  

Laut Geldwäschegesetz §15 Absatz 3 sind tiefergehende Informationen zu mindestens folgenden Aspekten einzuholen:  

  • Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte 
  • angestrebte Art der Geschäftsbeziehung 
  • Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des Vertragspartners und der wirtschaftlich Berechtigten (mit Ausnahmen) 
  • Gründe für die geplante oder durchgeführte Transaktion  
  • geplante Verwendung der Vermögenswerte 
  • Beurteilung der Gefahr von Terrorismusfinanzierung  

Wie sieht eine EDD-Prüfung aus?

Was geprüft wird, kann individuell festgelegt werden. Die verstärkte Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden erfordert die Einholung zusätzlicher Unterlagen zur Identitätsprüfung anhand von mehr als einem Dokument. Zudem werden meist Informationen eingeholt, die Aufschluss über die Herkunft des Vermögens des Kunden geben und auf Unstimmigkeiten überprüft. Die Transaktionshistorie des Kunden kann geprüft werden, um beispielsweise Ungereimtheiten zwischen dem veranschlagten Wert von Waren und Dienstleistungen und dem gezahlten oder erhaltenen Betrag zu finden. Auch die Medienberichterstattung über den Kunden kann Aufschluss geben, ob eine Verwicklung in Finanzkriminalität nachgewiesen wurde oder zumindest als Vorwurf im Raum stand oder steht.

Die EDD-Anforderungen verlangen bei der Risikoeinstufung ein angemessenes Level an Sicherheit. Das bedeutet, dass die Fachleute, die für die Entscheidung verantwortlich sind, alle notwendigen Rechercheschritte durchgeführt haben, bei ihrer Entscheidung professionell gearbeitet und angemessene Sorgfalt angewandt haben.

Welche Risiken machen eine EDD-Prüfung notwendig? 

Es gibt keinen verbindlichen Kriterienkatalog, der Auslöser eines EDD-Prozesses definiert. In Deutschland listet das Geldwäschegesetz in Anlage 2 beispielhaft Szenarien auf, die ein höheres Risiko nach sich ziehen und daher eine Enhanced Due Diligence erforderlich machen.  

Beispiele für erhöhtes Risiko:  

  • Politisch exponierte Personen  
  • Unternehmens mit ungewöhnlicher und/oder komplexer Eigentümerstruktur 
  • Private Banken 
  • Anonyme Transaktionen in der Geschäftshistorie  
  • Länder, gegen die Sanktionen oder Embargos verhängt wurden 
  • Länder ohne angemessene AML/CFT-Systeme  
  • Hochrisiko-Länder gemäß Artikel 18 der EU-Geldwäscherichtlinie 

Ebenso spielen geografische Faktoren eine Rolle und können eine EDD-Prüfung rechtfertigen. Kunden aus bestimmten Ländern, gegen die zum Beispiel Sanktionen erteilt wurden oder in denen Terrororganisation aktiv sind, können auch detaillierter durchleuchtet werden.

Wie läuft eine Enhanced-Due-Diligence-Prüfung ab? 

Für Finanzinstitute ist es empfehlenswert, sich an einem klaren risikobasierten Framework für ihre Due-Diligence-Prüfungen zu orientieren, um Compliance sicherzustellen. Zunächst werden Basisdaten abgefragt. Diese lösen bei Bedarf eine umfassende Prüfung aus.  

Ein verbindlicher Katalog, welche Prüfschritte eine EDD enthalten muss, existiert nicht. Folgende Aspekte werden aber typischerweise berücksichtigt:  

  • Identitätsprüfung: Mithilfe des Ausweisdokuments und/oder biometrischer Merkmale wird zunächst die Identität des Kunden verifiziert.  
  • Basisinformationen: Grundlegende Informationen wie Adresse, Beruf und Angaben zur Finanzhistorie werden abgefragt. Angaben zu Bankverbindungen werden mithilfe von Mikrozahlungen geprüft.  
  • Überprüfung von Eigentum und Vermögen: Quellen und Legitimität des Vermögens werden geprüft, um sicherzustellen, dass der Wert angegebener Vermögenswerte mit realen Vermögenswerten verknüpft ist. 
  • Screening von Listen: Finanzinstitute nutzen externe Quellen, um Daten potenziell riskanter Kunden mit Beobachtungs-, Sanktions- und regulatorischen Listen abzugleichen.  
  • Medienanalyse: Vor allem bei politisch exponierten Personen werden Veröffentlichungen gescreent: Denn negative Berichterstattung kann auf ein erhöhtes Risiko der Kundenbeziehung hindeuten.  
  • Zusätzliche Recherche: Weitere Dokumente werden zur Überprüfung von Kundenangaben analysiert. Für Unternehmen erstellen Finanzinstitute Profile, mit deren Hilfe sie unter anderem die Eigentumsstruktur, wirtschaftlich Berechtigten und Kontrollfunktionen überprüfen. 

Herausforderungen und Best Practices für EDD-Prüfungen im Finanzsektor  

Die Finanzwelt steht unter Druck: Fachkräftemangel, immer komplexere Rechtsanforderungen und digitale Transformation fordern Banken heraus. Kunden erwarten schnelle, digitale Services. Sie sind ein Erfolgsfaktor. Doch neben dem Effizienzstreben müssen Finanzinstitute ihre Sorgfaltspflicht im Blick behalten.  

Bisher war die Enhanced Due Diligence ein weitgehend manueller Prozess, der entsprechend viel Zeit in Anspruch nahm. Heute sind ehemals akzeptable Bearbeitungszeiten ein Wettbewerbsnachteil. Die Lösung liegt zumindest zum Teil in künstlicher Intelligenz: Mithilfe intelligenter Software können Finanzinstitute viele Prüfungen innerhalb ihrer Enhanced Due Diligence automatisieren, Mitarbeitende entlasten und die Kundenerfahrung verbessern. Der Einsatz solcher Anwendungen zeichnet sich in Kombination mit Data-Analytics-Plattformen als Best Practice ab.   

AutoIdent für GwG ist eine solche Lösung, die in das Onboarding neuer Kunden eine automatisierte Identitätsprüfung nach dem Anti-Geldwäsche-Gesetz integriert. Neben den Basisangaben können Finanzdienstleister optional auch prüfen lassen, ob der Kunde auf einschlägigen Watchlists genannt wird und ob über ihn negative Berichterstattung auffindbar ist. 

Um das Risiko in laufenden Kundenbeziehungen zu minimieren, können Banken ein automatisiertes Monitoring implementieren, das die Prüfungen in frei festlegbaren Intervallen wiederholt.  

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Enhanced Due Diligence  

Was ist der Zweck von Enhanced Due Diligence im Finanzwesen?

Enhanced Due Diligence (EDD) soll Finanzkriminalität minimieren, einschließlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Kunden und Transaktionen, die ein höheres Risiko aufweisen, eingehend im Rahmen einer EDD zu prüfen.  

Welche Informationen werden bei Enhanced Due Diligence gesammelt?

Es existiert kein verbindlicher Katalog, welche Informationen in einer EDD-Prüfung geprüft werden. Die Vorgaben richten sich nach nationalen Gesetzen, unter anderem werden die Herkunft von Vermögenswerten, Unternehmensstrukturen und Absichten der Transaktion überprüft. 

Welche Technologien werden für die Durchführung von Enhanced Due Diligence verwendet?

Ein Großteil der Identitätsprüfung lässt sich über KI-basierte Anwendungen wie AutoIdent GwG automatisieren. Weiterführende Recherche in internen und externen Datenbanken kann manuell oder mithilfe von Data Analytics Software ausgeführt werden.  

Wie unterscheidet sich Enhanced Due Diligence von Standard Due Diligence?

Enhanced Due Diligence ist umfassender und für Transaktionen und Geschäftsvorgänge mit hohem Risiko vorgeschrieben.

Welche Vorschriften und Gesetze regeln Enhanced Due Diligence im Finanzsektor?

Vorschriften und Gesetze zur Enhanced Due Diligence im Finanzsektor unterscheiden sich je nach zuständiger Jurisdiktion. Auf internationaler Ebene greift der Financial Action Task Force (FATF), in der EU gilt die Geldwäscherichtlinie und in Deutschland ist das Geldwäschegesetz zu beachten. 

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