Was ist die Financial Action Task Force (FATF)?
Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine internationale Organisation, die 1989 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegründet wurde. In den Jahren seit ihrer Gründung hat sich die FATF zu einer der führenden Stimmen im Kampf gegen diese illegalen Aktivitäten entwickelt. Ziel der Financial Action Task Force ist es, weltweit Maßnahmen gegen Geldwäsche zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Einrichtung von Stellen, an die Verdächtige melden können, oder die Schulung von Bankmitarbeitern in Sachen Geldwäscheprävention.
Die FATF arbeitet mit den Mitgliedsländern zusammen, um Standards und bewährte Verfahren für Finanzinstitute festzulegen, und überwacht die Einhaltung dieser Standards. In den letzten Jahren hat die FATF durch ihre Arbeit mit den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) auf der ganzen Welt maßgeblich zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beigetragen.
Was ist die Aufgabe der FATF?
Die Financial Action Task Force (FATF) setzt sich durch eine Vielzahl von Initiativen und Programmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Ihre Hauptziele sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität, die Festlegung von Standards für Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Bewertung der Politiken und Praktiken der Länder, die Ermittlung des Bedarfs an technischer Hilfe und die Durchführung gegenseitiger Evaluierungen. Auf diese Weise will die FATF in den Mitgliedsländern weltweit Kapazitäten aufbauen und sie dabei unterstützen, ihre Finanzsysteme vor Kriminellen zu schützen, die versuchen, sie für illegale Aktivitäten zu nutzen.
Neben ihrer Rolle bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spielt die FATF auch eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Länder beim Aufbau stärkerer Volkswirtschaften und bei der Förderung der globalen wirtschaftlichen Stabilität. Letztlich dient ihre Arbeit als wesentlicher Rahmen für die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität auf der ganzen Welt.
Wie arbeitet die FATF?
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, umfassen die FATF-Standards eine Reihe von Maßnahmen, wie z. B. die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die Aufbewahrung von Unterlagen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und sind in zwei Teile gegliedert:
- Die Empfehlungen („FATF Recommendations“), in denen die Mindestanforderungen für die Länder festgelegt sind, die sie umsetzen müssen;
- die Auslegungsleitlinien, in denen erläutert wird, wie die Empfehlungen in der Praxis anzuwenden sind. Die Empfehlungen werden regelmäßig, in der Regel alle paar Jahre, überprüft und aktualisiert.
Zu den wichtigsten Themen gehören die folgenden:
- Klärung und Präzisierung des risikobasierten Ansatzes zur Umsetzung von AML/CFT-Maßnahmen
- Nationale Zusammenarbeit und Koordination
- Präventivmaßnahmen wie Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und Aufbewahrung von Unterlagen, zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Kunden und Aktivitäten, einschließlich politisch exponierter Personen und neuer Technologien
- Transparenz und wirtschaftliches Eigentum von juristischen Personen und Vereinbarungen
- Regulierung und Beaufsichtigung
- Internationale Zusammenarbeit
Um sicherzustellen, dass die Länder die Standards einhalten, überwacht die FATF die Einhaltung durch ein umfassendes Bewertungsverfahren, indem sie sowohl Besuche vor Ort als auch Peer Reviews bei ihren Mitgliedern durchführt.
Außerdem bietet die FATF den Ländern, die Hilfe bei der Umsetzung der Standards benötigen, technische Unterstützung an. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Financial Action Task Force Empfehlungen und Standards festlegt, regelmäßige Überprüfungen durchführt und technische Unterstützung anbietet, um den Ländern bei der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu helfen.
Wie viele Länder sind Mitglied der FATF?
Die FATF hat derzeit 39 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, die Schweiz, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich, um nur einige zu nennen, sowie zwei regionale Organisationen, darunter die Europäische Kommission, die die meisten der wichtigsten Finanzzentren der Welt vertreten.
Wie sieht die Zusammenarbeit von Deutschland mit der Financial Action Task Force aus?
Die Bundesrepublik ist als Mitglied der FATF mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beobachter der Eurasian Group (EAG).
- Beobachter der Asia/Pacific Group on Money Laundering (APG).
- Beobachter der Financial Action Task Force of Latin America (GAFILAT)
Auf nationaler Ebene ist die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der Financial Action Task Force (FATF) in erster Linie durch das sogenannte „nationale Kontaktpunkt“ -System gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Koordinations- und Informationssystem, das die Kommunikation zwischen den verschiedenen nationalen Stellen gewährleistet, die an der Umsetzung der FATF-Standards beteiligt sind.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Behörden, Gremien und Arbeitsgruppen, in denen Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeiten, um die Implementierung der Standards voranzutreiben. Dazu gehören unter anderem das „Nationale Koordinierungskomitee zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, das „Bundeskriminalamt“ sowie die „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“.
Welche FATF-Maßnahmen hat Deutschland durchgeführt?
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1989 bzw. 1990 Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) und hat In diesem Zusammenhang im Laufe der Jahre verschiedene Maßnahmen ergriffen, um seine Compliance mit den FATF-Standards sicherzustellen. So wurde beispielsweise 1995 ein nationales Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet, das 2003 überarbeitet und 2009 erneut überarbeitet wurde. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Staaten wird immer wichtiger, um wirksam grenzüberschreitende Finanzkriminalität zu bekämpfen. In diesem Kontext ist die Zusammenarbeit mit der FATF ein wichtiges Instrument.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Umsetzung der FATF-Standards zuständig. Dabei arbeitet die BaFin eng mit anderen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Standards der FATF auch in Deutschland eingehalten werden. Darüber hinaus nimmt die BaFin auch an den Sitzungen der FATF teil und trägt so dazu bei, die Arbeit der Organisation aktiv mitzugestalten.
Was ist die Länderprüfung bzw. Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force?
Die FATF-Deutschlandprüfung ist eine von der Financial Action Task Force (FATF) durchgeführte Prüfung des FATF-Mitgliedsstaates Deutschland. Ziel der FATF-Prüfung ist es, festzustellen, ob Deutschland seine Verpflichtungen aus dem FATF-Rahmen und den angegliederten Instrumenten erfüllt. Die FATF-Länderprüfung findet alle 5 Jahre statt und wird von einem Team aus international anerkannten Experten im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs (EN.: On-Site Visit) durchgeführt. In Deutschland besichtigen die Prüferinnen und Prüfer unter anderem die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln.
Die Prüfung wird alle 5 Jahre durchgeführt (die letzte hat in Deutschland 2021/2022 stattgefunden) und umfasst einen deskriptiven Teil, in dem die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die organisatorischen Strukturen und die FATF-relevante Praxis in Deutschland im Zuge von Fallbeispielen, praktische Erfahrungen, Statistiken und Rückfragen zu den Einreichungen beschrieben werden. Im analytischen Teil wird eine kritische Bewertung der Wirksamkeit der deutschen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird ein Fragebogen an das zuständige Bundesministerium für Finanzen gesendet. Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung wird ein Aktionsplan erstellt, der Vorschläge für die Verbesserung der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis enthält.
Der Beitrag der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Arbeit der FATF basiert auf dem Grundsatz, dass alle Länder über einen soliden rechtlichen und regulatorischen Rahmen verfügen sollten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken, zu verhindern und zu bestrafen. Die FATF gibt den Ländern auch Hinweise, wie sie diese Maßnahmen wirksam umsetzen können. Darüber hinaus führt sie regelmäßige Bewertungen der Mitgliedsländer durch, um sicherzustellen, dass sie die FATF-Standards einhalten.
Die FATF hat in den letzten Jahren verschiedene Empfehlungen zur Geldwäsche-Bekämpfung und Terrorismusfinanzierung erlassen. Zuletzt wurden im Februar 2015 überarbeitete Empfehlungen veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem Vorgaben für nationale Behörden, Banken und andere Finanzdienstleister, etwa zur Customer Due Diligence (CDD) oder zur Identifizierung und Verfolgung von Verdachtsfällen.
Die Umsetzung der FATF-Standards in nationales Recht ist jedoch Sache der einzelnen Staaten. In Deutschland wurden die Standards zum großen Teil bereits mit dem Gesetz über den Kampf gegen die Geldwäsche und terroristische Finanzierung (GwG) vom 12. November 2009 in nationales Recht umgesetzt. Im Juli 2017 wurden die Regelungen des GwG durch das 4. EU-Geldwäscherichtlinie-Umsetzungsgesetz (4. EU-GWL-UmsG) noch weiter verschärft.
Obwohl die Standards als nicht unmittelbar bindendes Recht gelten, wurden die FATF-Standards insgesamt von mehr als 200 Ländern und Gerichtsbarkeiten übernommen, und ihre Arbeit hat dazu beigetragen, dass Milliarden von Dollar an illegalen Geldern eingefroren werden konnten.