Bundesnetzagentur bestätigt IDnow AutoIdent als offizielle Identifizierungsmethode
München, 14. Oktober 2021 – Die Lösung AutoIdent von IDnow, einem führenden Plattform-as-a-Service-Spezialisten für Identitätsverifizierung, ist bei der Bundesnetzagentur als offiziell bestätigte Identifizierungsmethode gelistet. Nach VideoIdent hat damit nun auch das KI-gestützte, automatisierte Verfahren zur Identitätsprüfung den amtlichen Nachweis erhalten, dass es die geltenden Anforderungen der eIDAS, des VGV und der VDV erfüllt.
Nach den anstehenden Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), bedeutet dies, dass IDnow dann auch Telekommunikationsdienstleistern eine automatisierte Identifizierung anbieten kann.
Die offizielle Bestätigung bedeutet, dass AutoIdent im Sinne von Artikel 24 Absatz (1) litera d) der eIDAS insbesondere die Feststellung gleichwertiger Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit im Vergleich zu persönlicher Anwesenheit mitbringt. Damit verfügt die IDnow Gruppe als einziger deutscher Anbieter über insgesamt sechs durch die Bundesnetzagentur bestätigte Identifizierungsverfahren.
„Die Bestätigung der Bundesnetzagentur, dass unsere KI-basierte Lösung AutoIdent den geltenden Vorschriften entspricht, kann vor allem mit Blick auf die Zukunft der Digitalisierung in Deutschland für viele Unternehmen einen Durchbruch bedeuten“, sagt Armin Bauer, Managing Director Technology und Co-Founder bei IDnow. „Automatisierte Identifizierungsverfahren sorgen für nahtlose Prozesse ohne Medienbruch und steigern die Kosteneffizienz. Durch die Modernisierung von Gesetzen, die diese Verfahren zulassen, können in Zukunft viele Anwendungsfälle vereinfacht und modernisiert werden.“
Das ist speziell mit Blick auf die Änderung des TKG im Dezember ein wichtiger Schritt. Mit der Modernisierung des TKG zur Umsetzung des europäischen Kodexes für die elektronische Kommunikation (EU-RL 2018/1972) werden Anpassungen im Bereich Ausbau der digitalen Infrastruktur, zum Schutz der Verbraucher sowie öffentliche Sicherheit umgesetzt.
Des Weiteren gibt es eine Neuerung zur Identitätsverifizierung. Bis dato waren ausschließlich Methoden mit menschlicher Interaktion, wie Post- oder VideoIdent-Verfahren zugelassen. Die neue TKG Novelle §171 Abs. 2 schließt nun auch Verfahren ein, die von der Bundesnetzagentur durch eine Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert worden ist. Ein am 13.10.2021 veröffentlichter Entwurf einer neuen Verfügung der Bundesnetzagentur über
Identifizierungsverfahren gemäß § 172 Absatz 2 Satz 3 TKG ergänzt diese Neuerung, in dem Automatische Videoidentifikation als mögliches Identifizierungsverfahren klar eingeschlossen werden im Rahmen der in der Verfügung geregelten Anforderungen. Für Telekommunikationsanbieter bringt dies große Vorteile mit sich, da sie auch bestätigte KI-gestützte Lösungen nutzen können. Diese ermöglichen einen nahtlosen On-Boarding-Prozess, welcher ohne Medienbruch erfolgen kann. Das führt nicht nur zu einer deutlich höheren Conversion-Rate, sondern verringert auch die Kosten durch das automatisierte Verfahren.