Zwei Fristen. Ein Fenster, um automatisiertes Onboarding richtig aufzusetzen.


Die drei Wege zum rechtskonformen Onboarding.

EUDI-Wallet

eID und QES-basierte Methoden

Gemäß § 12 GwG war die Sorgfaltspflicht auf Basis der QES anerkannt, jedoch unter dem Vorbehalt einer Referenzüberweisung. Das DIdG würde diese Bedingung aufheben und damit einen vollständig automatisierten eID-Prozess mit NFC und QES für deutsche Kunden rechtskonform machen.

Der deutsche Personalausweis mit eID-Funktion stellt staatlich gesicherte, wiederverwendbare Identitätsdaten bereit. Die QES überführt eine abgeschlossene Identitätsprüfung, ob per eID oder Videoidentifikation, in einen qualifizierten, nachweisbaren Onboarding-Nachweis.

Automatisierte IDV + QES/QEAA


Worauf es ankommt, bevor die Shortlist steht.


Vollautomatisierte IDV, in Produktion seit 2018.

Hybride Orchestrierung

ETSI TS 119 461 v2.1.1

Eine Plattform, jeder Weg.

Zertifiziert nach ETSI TS 119 461 v2.1.1

Aussteller von QES und QEAA

Automatisierte IDV in Produktion seit 2018

Was das DIdG-Fenster für Ihr Team bedeutet.


Häufige Fragen.

Was ist das DIdG und wo steht es im Verfahren?

Das Digitale-Identitätengesetz (DIdG) ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den nationalen Rahmen für die EUDI-Wallet setzt und verwandte Identitätsvorschriften ändert. Der Entwurf wurde am 29. Juli 2026 als Bundesdrucksache 21/7408 veröffentlicht, hat am 23. September 2026 den Bundesrat und die erste Lesung im Bundestag passiert, und am 6. Oktober 2026 fand die Sachverständigenanhörung statt. Die endgültige Formulierung und das Datum des Inkrafttretens stehen noch nicht fest, erwartet wird es Ende 2026 oder Anfang 2027.

Was ändert sich konkret in § 12 GwG?

Mit der Verkündung soll das DIdG die Referenzüberweisung nach § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG streichen, wodurch vollautomatisiertes NFC und QES erstmals zu einem rechtskonformen Weg werden, und mit dem neuen § 12 Abs. 1 Nr. 4a GwG die EUDI-Wallet als anerkannte Methode ergänzen.

Ist die QES für eine rechtskonforme Journey erforderlich, wenn wir mit VideoIdent oder KI verifizieren?

Nicht standardmäßig, aber sie gewinnt zunehmend an Bedeutung. VideoIdent sowie automatisierte oder KI-basierte Verifizierung stellen fest, wer die Kundin oder der Kunde ist. Verlangt ein Anwendungsfall qualifizierte Nachweise oder steht kein eID- bzw. qualifizierter Weg zur Verfügung, liefert ein qualifizierter Vertrauensdienst wie die QES diesen Nachweis. Viele Banken bauen die QES daher bereits jetzt in VideoIdent- und automatisierte Wege ein, statt sie als separaten, optionalen Schritt zu behandeln. Das entlastet auch bei der Haftung: Weil sich die Bank auf die QES verlassen kann, ist sie nicht mehr für das konkrete Identifizierungsschema verantwortlich, über das die QES erstellt wurde, was gerade beim VideoIdent-Ablauf die Haftungsfrage vereinfacht.

Macht das DIdG VideoIdent überflüssig?

Nein. VideoIdent bleibt eine eigenständige, wertvolle Methode für assistierte Journeys, komplexe Fälle und den kontrollierten Fallback, und sie wirkt am stärksten im Zusammenspiel mit einem qualifizierten Vertrauensdienst wie der QES. Sie ist nicht mit der Referenzüberweisung zu verwechseln, die ein Schritt zur Kontoverknüpfung ist und keine Methode zur Identitätsprüfung.

Reicht eine Referenzüberweisung für ein AMLR-rechtskonformes Onboarding?

Nein. Sie kann in bestimmten Abläufen den Zugang zu einem Bankkonto verknüpfen oder überprüfen, ist aber für sich genommen keine vollständige Methode zur Identitätsprüfung und kein eigenständiger AMLR-rechtskonformer Onboarding-Weg. Die Bank muss weiterhin die geltenden Sorgfaltspflichten erfüllen.

Warum jetzt schon vor der Verkündung beginnen?

Das Zeitfenster zwischen heute und der Verkündung ist Planungs- und Vorbereitungszeit. Tests können in dem Moment live gehen, in dem die Bedingung wegfällt – mit ausreichend Vorlauf, um vor dem AMLR-Geltungsbeginn am 10. Juli 2027 in Produktion zu sein. Wer auf den finalen Gesetzestext wartet, hat keinen Spielraum mehr für Integration und Prüfnachweise.

Wann sollten wir mit der Vorbereitung auf die EUDI-Wallet beginnen?

Die EU-Frist für die Mitgliedstaaten, mindestens eine EUDI-Wallet verfügbar zu machen, ist Dezember 2026. Die nationale Wallet Deutschlands, d-you, soll derzeit Anfang Januar 2027 starten. Banken sollten jetzt Integration, Kontrollen, Monitoring und Fallback-Wege vorbereiten und zugleich ihre konkreten Akzeptanzpflichten anhand der geltenden Regeln klären.

Das Fenster ist jetzt offen. Lassen Sie uns vorher planen.