Glossar

Digital Markets Act (DMA)

Was ist der Digital Markets Act (DMA)?

Der DMA ist eine seit dem 2. Mai 2023 geltende EU-Verordnung, die den europäischen Markt vor dominanten Technologieplattformen, den sogenannten Gatekeepern, schützen soll. Zusammen mit dem Digital Services Act (DSA) ist der DMA eines der Kernstücke der europäischen Digitalstrategie. Durch die Kontrolle der "Gatekeeper" soll der DMA Innovation, Wachstum und fairen Wettbewerb fördern und den Aufbau kleinerer Plattformen, KMU und Start-ups erleichtern. Darüber hinaus zielt der DMA darauf ab, das Kräfteverhältnis auszugleichen, um die europäischen Nutzer, Unternehmen und Behörden gemäß den europäischen Werten zu schützen, die den Bürger in den Mittelpunkt stellen.

Was ist der Unterschied zwischen DMA und DSA?

Während der DMA auf fairen Wettbewerb zwischen Plattformen abzielt, regelt der Digital Services Act (DSA) die Verantwortung von Online-Diensten für Inhalte und die Sicherheit der Nutzer. Beide Verordnungen wurden 2022 gemeinsam verabschiedet. Der DMA betrifft vor allem die wirtschaftliche Macht großer Plattformen, der DSA die Pflichten aller Vermittlungsdienste, insbesondere beim Umgang mit illegalen Inhalten und bei der Transparenz von Empfehlungssystemen und Werbung. Sie ergänzen sich, regeln aber unterschiedliche Fragen:

DMA (Digital Markets Act) DSA (Digital Services Act)
Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2022/1925 Verordnung (EU) 2022/2065
Schwerpunkt Fairer Wettbewerb in digitalen Märkten Sicherheit und Transparenz von Online-Diensten, insbesondere bei Inhalten
Adressaten Große Plattformen mit Torwächterfunktion (Gatekeeper) Vermittlungsdienste wie Hosting-Dienste, Online-Marktplätze und Plattformen, bei sehr großen Diensten zusätzliche Pflichten
Typische Pflichten Verbot der Selbstbevorzugung, Interoperabilität, Datenzusammenführung nur mit Einwilligung Verfahren gegen illegale Inhalte, Transparenz bei Empfehlungssystemen und Werbung, Risikobewertung bei sehr großen Diensten
Durchsetzung Europäische Kommission Kommission für sehr große Plattformen, sonst nationale Koordinatoren für digitale Dienste
Höchstbußgeld 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei Wiederholung 20 % 6 % des weltweiten Jahresumsatzes

Wer sind die Gatekeeper?

Als Gatekeeper gilt ein Unternehmen, das in jedem der letzten drei Geschäftsjahre einen jährlichen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU erzielt oder dessen durchschnittliche Marktkapitalisierung im letzten Geschäftsjahr mindestens 75 Milliarden Euro beträgt, und das denselben zentralen Plattformdienst in mindestens drei Mitgliedstaaten anbietet. Zudem muss dieser Dienst im letzten Geschäftsjahr mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer und mindestens 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer in der EU haben.

Der DMA definiert eine Reihe klarer Kriterien für die sogenannten Gatekeeper. Die Kriterien wurden bewusst hoch angesetzt, um kleinere Plattformen nicht zu belasten, sondern die größten Tech-Giganten ins Visier zu nehmen, die die Wirtschaft in verschiedenen Märkten dominieren.

Angesichts der hohen Anforderungen fallen vor allem die größten Digitalkonzerne unter die Regeln des DMA. Die EU-Kommission hat bislang Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta, Microsoft und die Reiseplattform Booking.com als Gatekeeper benannt.

Weitere Informationen zum DMA und dem begleitenden Digital Services Act (DSA) finden Sie in unserem Blogbeitrag über “Der Digital Markets Act als Wegbereiter für eIDAS & digitale Identität in Europa”.