Glossar

AMLD6

Innovative Technologien eröffnen Finanzkriminellen neue Möglichkeiten. Die Europäische Union aktualisiert daher regelmäßig ihre Richtlinien und Verordnungen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Herzstück ist bis dato die Geldwäscherichtlinie.

Was ist die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6)?

Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie, kurz AMLD6, wurde bereits kurz nach Inkrafttreten der 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD5) 2018 auf den Weg gebracht. Die Richtlinie wurde am 23. Oktober 2018 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umsetzen. Betroffene Unternehmen hatten bis zum Juni 2021 Zeit, die neuen Vorschriften zu erfüllen.

Historie der europäischen Geldwäscherichtlinien

Mit der AMLD6 verstärkt die EU ihre Bemühungen im Kampf gegen Finanzkriminalität und für die Integrität des Finanzsystems. Sie aktualisiert und erweitert damit die EU-weit geltenden Regularien zu einem immer umfassenderen Rechtsrahmen.

  • Geldwäscherichtlinie (1991): Der Fokus lag auf der Eindämmung des Drogenhandels.
  • Geldwäscherichtlinie (2001): Neben Banken und Finanzdienstleistern wurden auch Akteure des Nichtfinanzsektors in den Anwendungsbereich aufgenommen.
  • Geldwäscherichtlinie (2005): Es wurden unter anderem die Sorgfaltspflichten verschärft und die Terrorismusfinanzierung berücksichtigt.
  • Geldwäscherichtlinie (2015): Die Aktualisierung sollte insbesondere dem Risiko hoher Bargeldzahlungen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen.
  • Geldwäscherichtlinie (2018): Die wachsende Bedeutung virtueller Währungen wurde in der Richtlinie berücksichtigt. Kryptowährungsbörsen wurden beispielsweise als Verpflichtete aufgenommen.

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der AMLD6

Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) führt eine Reihe von Änderungen ein, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:

Erweiterter Anwendungsbereich: Die AMLD6 erstreckt sich auf eine breitere Palette von Akteuren als noch die AMLD5. Neben natürlichen Personen können nun auch juristische Personen haftbar gemacht werden.

Neue Definition der Vortatbestands: Die Richtlinie konkretisiert die Definition des Vortatbestands von Geldwäsche, um Unterschiede in nationalen Gesetzgebungen zu harmonisieren. Insgesamt werden 22 Vortaten eingeführt, darunter auch aus Cyber- und Umweltkriminalität. Beihilfe und Anstiftung werden in den Katalog aufgenommen.

Härtere Sanktionen: Die Sanktionen reichen von Geldbußen über Betriebsschließungen bis zu Freiheitsstrafen. Die Richtlinie legt für Geldwäsche eine Höchststrafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe fest. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus zusätzliche Sanktionen einführen. Neu ist unter anderem der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Beihilfen.

Vorschriften für Hochrisikoländer: Es gelten verstärkte Sorgfaltspflichten für Transaktionen mit politisch exponierten Personen, komplexe Transaktionen und Transaktionen mit Ländern, die als hochriskant für Geldwäsche eingestuft werden.

Stärkere Zusammenarbeit: Die Richtlinie betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren Behörden und führt Pflichten ein, die den Informationsaustausch vereinfachen. Mitgliedstaaten müssen beispielsweise ein Zentralregister für Bankkonten und Schließfächer einrichten, um den Behörden den Zugriff auf Informationen zu erleichtern.

Verpflichtete Unternehmen unter der AMLD6

Von den Regelungen der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) sind eine Vielzahl von Unternehmen und Institutionen betroffen. Dazu gehören:

Finanzinstitute: Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften und andere Finanzdienstleister müssen strenge Sorgfaltspflichten einhalten und verdächtige Transaktionen melden.

Virtuelle Assets Service Provider (VASP): Unternehmen, die mit Kryptowährungen und virtuellen Assets handeln oder Dienstleistungen anbieten, unterliegen den neuen Regelungen, um die Anonymität von Kryptotransaktionen einzuschränken.

Immobilienmakler: Sie müssen prüfen, ob ihre Kunden in Verbindung mit Geldwäscheaktivitäten stehen könnten, und Verdachtsfälle melden.

Notare und Rechtsanwälte: Sie sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten zu erfüllen und verdächtige Transaktionen zu melden, wenn sie an finanziellen Transaktionen beteiligt sind.

Unternehmen und Trusts: Die wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) von Unternehmen und Trusts müssen registriert und transparent gemacht werden, um die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen zu verhindern.

Welche Rolle spielen die Europäischen Zentralbank (EZB) und nationale Aufsichtsbehörden?

Die Aufsicht über die Einhaltung der Geldwäschevorschriften liegt in der EU bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Mit der Verordnung (EU) 2024/1620 wurde die EU-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) mit Sitz in Frankfurt eingerichtet. Sie koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden und soll ab 2028 einige besonders risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Institute direkt beaufsichtigen.

In Deutschland sind mehrere Aufsichtsbehörden verantwortlich, die Einhaltung der AMLD zu gewährleisten. Die zwei wichtigsten sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Zentrale Stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Der FIU sind Verdachtsfälle in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu melden. Da die Umsetzung der AMLD6 nicht nur den Finanzsektor betrifft, sondern auch Akteure aus dem Nichtfinanzsektor wie Immobilienmakler, sind zusätzlich Landesbehörden in die Beaufsichtigung involviert.

Auswirkungen der AMLD6 auf Unternehmen.

Die AMLD6 erweitert die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und erhöht das Risiko durch verstärkte Strafen. Daher mussten Verpflichtete ihre Prozesse und internen Richtlinien anpassen.

Der konsequente Einsatz von digitalen Know-your-Customer-Maßnahmen wie Biometrie und Multi-Faktor-Authentifizierung sowie Captcha bei der Nutzung von Diensten kann das Haftungsrisiko bereits deutlich senken. Um die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aber verlässlich und zu einem vertretbaren Aufwand einhalten zu können, wird es unumgänglich, moderne Technologien wie Machine Learning einzusetzen.

KI-basierte Verfahren können Routineprüfungen beschleunigen und den manuellen Aufwand verringern. Sie lassen sich insbesondere bei der Identitätsprüfung von Kunden, beim Abgleich mit Sanktionslisten und beim Monitoring von Transaktionen einsetzen. Biometrie und Multi-Faktor-Authentifizierung können dazu beitragen, Identitätsmissbrauch zu erschweren.

Unternehmen, die bisher noch keine intelligenten Workflows implementiert haben, sollten die Zusammenarbeit mit Experten in Betracht ziehen, die sich auf digitale Compliance-Lösungen spezialisiert haben.

Was bringt die Zukunft der Geldwäschebekämpfung?

Die Europäische Union zieht das Tempo im Kampf gegen Finanzkriminalität an. Das EU-Paket zur Geldwäschebekämpfung wurde 2024 verabschiedet und im Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es umfasst die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6) und die Verordnung (EU) 2024/1620. Mit der letztgenannten wurde die EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt geschaffen.

Compliance nach dem Geldwäschegesetz lückenlos sicherzustellen, war und ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Die steigende Bedrohung durch Cyberkriminelle rückt das Thema aus wirtschaftlichem Eigeninteresse für Finanzakteure mehr und mehr in den Fokus. Spätestens mit Inkrafttreten der AMLD6 können sie sich keine Nachlässigkeit mehr in ihren Prozessen leisten – zu hoch das Risiko von massiven Sanktionen.

Die Zukunft der Geldwäschebekämpfung wird unter anderem durch die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und die fortschreitende Digitalisierung der Identitätsprüfung geprägt. Die AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624) gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in der EU und soll zentrale AML-Pflichten stärker vereinheitlichen. eur-lex.europa Welche Auswirkungen das auf Identitätsprüfung und Onboarding hat, erfahren Sie auf unserer Seite „Zukunft der AML-Identifizierung“.

Zukunftssichere AML-Compliance durch Automatisierung

Automatisierte, KI-basierte Prozesse werden in Zukunft eine Schlüsselrolle in der Compliance-Organisation einnehmen. Sie ermöglichen es Unternehmen, Kosten und Aufwand zur Einhaltung des immer detaillierteren Rechtsrahmens überschaubar zu halten und Risiken frühzeitiger als bisher zu erkennen. Qualität und Effizienz des technologischen Setups eines Unternehmens werden zu einem elementaren Wettbewerbsfaktor.

Die IDnow Trust Platform vereint Identitätsverifizierung, Betrugsprävention und Compliance in einer Plattform. Sie unterstützt Finanzakteure dabei, Onboarding-Prozesse im Einklang mit dem Geldwäschegesetz (GwG) zu gestalten und risikobasiert zu automatisieren – einschließlich einer Eskalation zur manuellen Prüfung, wenn diese erforderlich ist. Konfigurierbare Workflows und verschiedene Verifizierungsmethoden ermöglichen die Anpassung an unterschiedliche Märkte und Risikoprofile. Wenn Sie Ihre Compliance fit für die Zukunft machen möchten, sehen Sie sich unsere geldwäschekonforme Identifikationslösung an.


Weitere FAQs über AMLD6

Was ändert sich durch die AMLD6 im Bereich der Kryptowährungen? 

Die AMLD6 aus dem Jahr 2018 regelt keine Krypto-Anbieter. Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die EU-Transferverordnung (EU) 2023/1113. Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister, bei Krypto-Transfers Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem zu erheben und zu übermitteln. Ab dem 10. Juli 2027 gelten zusätzlich die Pflichten der AMLR für Kryptowerte-Dienstleister.

Welche neuen Sorgfaltspflichten gelten unter der AMLD6? 

Die AMLD6 ist vor allem ein strafrechtliches Instrument. Sie legt Straftatbestände für Geldwäsche fest, erweitert die Haftung auf juristische Personen und definiert 22 Vortaten. Die Sorgfaltspflichten gegenüber politisch exponierten Personen (PEP) und Kunden aus Hochrisikobereichen stammen aus der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie.

Was ist das Transparenzregister und wer hat Zugang dazu?

Das Transparenzregister enthält Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Trusts. Zugang haben Behörden und Verpflichtete. Seit dem Urteil des EuGH vom 22. November 2022 erhält die Öffentlichkeit keinen allgemeinen Zugang mehr. Einsicht nehmen können nur Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.

Wie werden Verstöße gegen die AMLD6 geahndet?

Verstöße gegen die AMLD6 können mit Geldbußen, Freiheitsstrafen und weiteren Sanktionen wie Betriebsschließungen geahndet werden. 

Wie wirkt sich die AMLD6 auf den Datenschutz aus? 

Die Anforderungen der AMLD6, beispielsweise die Dokumentation von wirtschaftlich Berechtigten, müssen in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen. Hierbei sind vor allem die Vorschriften aus der DSGVO zu beachten. 

Welche Schritte müssen Unternehmen gehen, um die AMLD6 zu erfüllen? 

Unternehmen müssen umfassende interne Richtlinien entwickeln, Schulungen durchführen, Kunden-Sorgfaltspflichten erweitern und verdächtige Aktivitäten melden, um die AMLD6 zu erfüllen. 

Wie wird der Erfolg der AMLD6 in der Geldwäschebekämpfung gemessen? 

Ziel der AMLD6 ist es, die Finanzkriminalität zu senken und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden. Zum Aufkommen von Kriminalität werden nationale und EU-weite Statistiken erhoben. 

Wann tritt die 6 EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft?

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 3. Dezember 2020 umsetzen. Deutschland hat sie mit einem Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt.